Ärztemuster abgeben

10. Jun 2020

Ärztemuster Pillen

Die gesetzlichen Regelungen

Wir allen probieren Produkte gerne aus, bevor wir sie das erste Mal kaufen bzw. verschreiben, wie in diesem Fall. Die Abgabe von Ärztemustern ist in Österreich streng reglementiert – festgeschrieben in §58 des Arzneimittelgesetzes. Das müssen Sie beachten:

Von welchen Ärztemustern reden wir?

Das Arzneimittelgesetz gilt für alle zugelassenen Arzneimittel. Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte sind von dieser Regelung nicht betroffen. Suchtgifte und psychotrope Substanzen dürfen nicht abgegeben werden.

Wem darf ich ein Ärztemuster abgeben?

Ärztemuster dürfen an alle Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Dentisten abgegeben werden.

Muss ein Arzt ein Ärztemuster anfordern?

Ein Ärztemuster darf nicht einfach so abgegeben werden. Der Arzt muss es vorher schriftlich anfordern. Diese Anforderung braucht

  • die Adresse und den Namen der Ordination
  • den Namen des Verschreibers
  • das Datum
  • den Stempel und die Unterschrift des Verschreibers

Viele Firmen verlangen außerdem die Öffnungszeiten der Praxis. Sie müssen schriftlich und systematisch dokumentieren, wem Sie wann ein Ärztemuster abgeben, und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen auf Nachfrage vorlegen.

Wie muss ein Ärztemuster aussehen?

Die Packungsgröße des Ärztemusters darf nicht größer sein, als die kleinste Packung, die man im Handel bekommt. Auf der Packung muss deutlich lesbar die Aufschrift „Unverkäufliches Ärztemuster“ stehen. Diese Aufschrift darf sich nicht entfernen lassen.

Wie viele Ärztemuster darf ich abgeben?

  • Im ersten Jahr ab der Zulassung dürfen Sie höchstens 30 Ärztemuster abgeben – so viel, dass ein Arzt an maximal zehn seiner Patienten die Behandlung testen kann.
  • Ab dem 2. Zulassungsjahr darf ein Arzt zwei Ärztemuster auf einmal anfordern, höchstens jedoch fünf pro Jahr.

Den Original-Gesetzes-Text finden Sie hier! Ähnlich steht es auch im Artikel 8 des Verhaltenskodex der Pharmig beschrieben.

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